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   LSG Berlin, 05.04.2004 - L 16 RA 50/02   

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https://dejure.org/2004,25235
LSG Berlin, 05.04.2004 - L 16 RA 50/02 (https://dejure.org/2004,25235)
LSG Berlin, Entscheidung vom 05.04.2004 - L 16 RA 50/02 (https://dejure.org/2004,25235)
LSG Berlin, Entscheidung vom 05. April 2004 - L 16 RA 50/02 (https://dejure.org/2004,25235)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfänglicher monatlicher Wert des Rechts auf Rente; Stellung einer Ingenieurschule im Bildungssystem der Deutschen Demkratischen Republik (DDR); Definition der rentenrechtlichen Zeiten; Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung; Bewertung der Anrechnungszeiten im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 67/97

    Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI

    Auszug aus LSG Berlin, 05.04.2004 - L 16 RA 50/02
    Die Zeit vom 19. Juli bis 20. August 1960 war unabhängig davon deswegen nicht zu berücksichtigen, weil sie nach dem Abschluss der Ausbildung lag (siehe dazu im Besonderen BSG, SozR 3-2600 § 58 Nr. 13 und BSG, Urteil vom 23. März 1999 -B 4 RA 12/98 R-, nicht veröffentlicht).
  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 33/98 R

    Entgeltpunkteermittlung - "Alte Versorgung" - Deutsche Reichsbahn

    Auszug aus LSG Berlin, 05.04.2004 - L 16 RA 50/02
    Im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands war es dabei im Besondern verfassungsgemäß, dass sämtliche Renten- und Versorgungsanwartschaften der DDR in das System der gesetzlichen Rentenversicherung überführt worden sind (BVerfGE 100, 1 ff; s. auch BSG SozR 3-2600 § 256a Nr. 3).
  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 12/98 R

    Ausbildungsanrechnungszeit - Zeit zwischen Abschlußprüfung an einer Hochschule

    Auszug aus LSG Berlin, 05.04.2004 - L 16 RA 50/02
    Die Zeit vom 19. Juli bis 20. August 1960 war unabhängig davon deswegen nicht zu berücksichtigen, weil sie nach dem Abschluss der Ausbildung lag (siehe dazu im Besonderen BSG, SozR 3-2600 § 58 Nr. 13 und BSG, Urteil vom 23. März 1999 -B 4 RA 12/98 R-, nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Berlin, 05.04.2004 - L 16 RA 50/02
    Im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands war es dabei im Besondern verfassungsgemäß, dass sämtliche Renten- und Versorgungsanwartschaften der DDR in das System der gesetzlichen Rentenversicherung überführt worden sind (BVerfGE 100, 1 ff; s. auch BSG SozR 3-2600 § 256a Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2011 - L 4 R 4021/10
    Auch nach dem eigenen Vortrag des Klägers stand er aber während des Studiums nicht mehr in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zu der NVA, sodass es auf die - allerdings zu verneinende Frage, ob ein ggf. während des Studiums ohne Bezüge fortbestehendes Dienstverhältnis zu einer Anerkennung der Studienzeit als Beitragszeit führen könnte - nicht ankommt (vgl. zum Studium eines DDR-Reichsbahners an der Ingenieurschule Gotha Urteil des LSG Berlin vom 05. April 2004, L 16 RA 50/02).
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